der arbeitsrechtlichen Bestimmungen reicht es vollkommen aus, den Arbeitgeber über den Grund der Abwesenheit vom Arbeitsplatz (im kontextualen Sinne also Krankheit) zu informieren.
Jeder weitere, über die gesetzlichen Erfordernisse hinausgehende Erklärungsversuch bringt sie nur in den Verdacht der faulen Ausrede.
das ist rechtlich korrekt und genügt bei den beamten. in der privatwirtschaft will jedoch jeder chef genaue auskunft über die art der krankheit und der angestellte ist im sinne des betriebsklimas gut beraten, seine krankheit mit allen nebenwirkungen zu schildern.
Aufgrund ...
Jeder weitere, über die gesetzlichen Erfordernisse hinausgehende Erklärungsversuch bringt sie nur in den Verdacht der faulen Ausrede.
Ich sollte mich also ...