Das Lachen wird Ihnen schon noch vergehen!
Passbildkriterien EU-Reisepass NEU (ab 16. Juni 2006):
Der Kopf (Kinnspitze bis Scheitel) sollte ca. 2/3 des Bildes einnehmen, darf aber nicht höher als 36 mm sein. Der Augenabstand muss mindestens 8 mm betragen (optimal sind 10 mm). Der Kopf soll zentriert abgebildet sein.
Der Gesichtsausdruck soll „neutral" sein. Das bedeutet, dass die Gesichtszüge nicht verzerrt sein dürfen (zB durch Lachen, intensives Lächeln oder einen bösen Gesichtsausdruck).
Aus ist es mit unserer Freundlichkeit, nun werden wir ein Volk der steifen Mienen!
So frech grinsend
Quelle: Deix, Repro: Herold
werden wir Österreicher uns nie mehr auf dem Passfoto wiederfinden, geschweige denn, eine Passkontrolle durchschreiten.
Engstirnige, die ja bekanntlich gleichzeitig mit zwei Augen durch ein Schlüsselloch sehen können, werden jedoch Schwierigkeiten haben, den optimalen Augenabstand von 10 mm zu erbringen.
Im Passkontroll-Bereich der Flughäfen wird der Frohsinn ersterben, man wird bemüht sein, einen neutralen Gesichtsausdruck zum Besten zu geben.
Wehe, ein kleines Lächeln huscht über die Lippen und verzerrt unnatürlich das Antlitz: Überwachungskameras und Scanner mit Gesichtserkennungssoftware werden aufmerksam, weil sich die Situation nicht bereits erfassten biometrischen Daten zuordnen lässt - Terroralarm wird ausgelöst! Besonders US-Sicherheitskräfte neigen hier zur sofortigen Überreaktion gegen den Betreffenden - man ist aus 9/11 gewarnt. Auch Australien duldet absolut kein Scherzchen - den Inhalt Ihres Handgepäcks erkennen Sie danach nicht wieder.
In England hingegen kann man sich schneller als man denkt eine Kugel einfangen. Dort ist die Police gar nicht cool - gefragt wird erst hinterher.
Ist ja auch eine Riesensauerei, bei der Passkontrolle blöd zu grinsen!
Unser großer politischer Meister, Bundeskanzler Schüssel, geht uns jedoch schon seit Jahren mit gutem Beispiel voran und lächelt auch außerhalb von Flughäfen kaum noch. Hat auch er Angst vor der Überwachung?
Der Kopf (Kinnspitze bis Scheitel) sollte ca. 2/3 des Bildes einnehmen, darf aber nicht höher als 36 mm sein. Der Augenabstand muss mindestens 8 mm betragen (optimal sind 10 mm). Der Kopf soll zentriert abgebildet sein.
Der Gesichtsausdruck soll „neutral" sein. Das bedeutet, dass die Gesichtszüge nicht verzerrt sein dürfen (zB durch Lachen, intensives Lächeln oder einen bösen Gesichtsausdruck).
Aus ist es mit unserer Freundlichkeit, nun werden wir ein Volk der steifen Mienen!
So frech grinsend
Quelle: Deix, Repro: Herold
werden wir Österreicher uns nie mehr auf dem Passfoto wiederfinden, geschweige denn, eine Passkontrolle durchschreiten.
Engstirnige, die ja bekanntlich gleichzeitig mit zwei Augen durch ein Schlüsselloch sehen können, werden jedoch Schwierigkeiten haben, den optimalen Augenabstand von 10 mm zu erbringen.
Im Passkontroll-Bereich der Flughäfen wird der Frohsinn ersterben, man wird bemüht sein, einen neutralen Gesichtsausdruck zum Besten zu geben.
Wehe, ein kleines Lächeln huscht über die Lippen und verzerrt unnatürlich das Antlitz: Überwachungskameras und Scanner mit Gesichtserkennungssoftware werden aufmerksam, weil sich die Situation nicht bereits erfassten biometrischen Daten zuordnen lässt - Terroralarm wird ausgelöst! Besonders US-Sicherheitskräfte neigen hier zur sofortigen Überreaktion gegen den Betreffenden - man ist aus 9/11 gewarnt. Auch Australien duldet absolut kein Scherzchen - den Inhalt Ihres Handgepäcks erkennen Sie danach nicht wieder.
In England hingegen kann man sich schneller als man denkt eine Kugel einfangen. Dort ist die Police gar nicht cool - gefragt wird erst hinterher.
Ist ja auch eine Riesensauerei, bei der Passkontrolle blöd zu grinsen!
Unser großer politischer Meister, Bundeskanzler Schüssel, geht uns jedoch schon seit Jahren mit gutem Beispiel voran und lächelt auch außerhalb von Flughäfen kaum noch. Hat auch er Angst vor der Überwachung?
herold - 2006.06.15, 07:59
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