Bitte meine Fragen nicht mit Gegenfragen zu beantworten!
Die Klärung meines Ansinnens ist wichtig für die Versicherung, schließlich könnte ja auch ein vom Eigner zu verantwortender Wartungsfehler vorgelegen haben.
Wäre das betreffende Ventil nämlich beispielsweise 10 Jahre alt und ungewartet geblieben, dann wäre ein Materialfehler allenfalls auszuschließen.
baron, Sie präjudizieren!
Sie sind eingeladen, an der jährlichen inspektion durch die werft meines vertrauens als beobachter und sachverständiger teilzunehmen!
Sehr cool,
Wie alt war denn das betreffende Ventil (nur um zu prüfen, ob der Begriff "Materialfehler" hier angebracht ist)?
Die Klärung meines Ansinnens ist wichtig für die Versicherung, schließlich könnte ja auch ein vom Eigner zu verantwortender Wartungsfehler vorgelegen haben.
Wäre das betreffende Ventil nämlich beispielsweise 10 Jahre alt und ungewartet geblieben, dann wäre ein Materialfehler allenfalls auszuschließen.
Sie sind eingeladen, an der jährlichen inspektion durch die werft meines vertrauens als beobachter und sachverständiger teilzunehmen!